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Weshalb keine ao. Juni-MEV zur Heizungsfrage

Alex Beck @, Samstag, 08. Mai 2010, 15:02 (vor 121 Tagen) @ Robert Brun

Hallo Röbi,

ich weiss, dass Du Probleme mit Deiner Unterstation (UST) hast und deshalb baldmöglichst einen Ersatz suchst. Auch erkundigst Du Dich nach dem Zeitplan für die Heizungserneuerung und fragst nach dem Grund, weshalb die Heizungskommission die auf Juni geplante ao. MEV abgesagt hat.

Hier ein paar Hinweise:

1. Die neuen UST müssen auf das künftige Heizkonzept abgestimmt sein und können erst bestellt werden, wenn dieses zumindest in den Grundzügen feststeht.

2. Es ist und war stets die Meinung der Heizungskommission, dass das Heizungskonzept als Ganzes erarbeitet werden muss, aber trotzdem etappiert realisiert werden kann und muss: Zunächst (und möglichst noch vor der neuen Heizperiode) Installation zumindest eines Teils der neuen UST mit den Wärmezählern, damit individuelle Sanierungsmassnahmen sich sofort auf die individuellen Heizkosten auswirken, und 2011 – 2013 dann der Neubau der Heizzentrale In der Zwischenzeit bleibt Raum für Haussanierungen.

3. Die für unsere Siedlung geeigneten Heizkonzepte sind im Prinzip evaluiert und werden jetzt von diversen Offertstellern kostenmässig durchgerechnet. Ergebnisse werden Ende Mai erwartet.

4. Die Offerten werden ausführlich dokumentiert sein und sowohl auf unserer Webseite wie auch im Gemeinschaftsraum über eine längere Zeit hinweg aufliegen.

5. Wir planen einen mehrmonatigen Info-Prozess mit einer abschliessenden Frage- und Antwort-Session im Gemeinschaftsraum, an welcher die Offertsteller möglichst alle noch offenen Fragen beantworten werden.

6. Die Sistierung der ao. MEV vom Juni erfolgte aus der Überzeugung, dass im Plenum kaum fundiert und schon gar nicht abschliessend über eine derart komplizierte Materie diskutiert werden kann. Stattdessen wählen wir den Weg der breit angelegten Vernehmlassung. Jeder und jede kann daran teilnehmen.

7. Im günstigsten Falle werden wir an der November-MEV über wichtige Grundsatzfragen abstimmen lassen können: insbesondere über den (oder die) zu wählenden Energieträger und die Finanzierungsfrage. Dabei wird konsultativ ermittelt, ob es Eigentümer gibt, die neben einer Contracting-Lösung auch eine Möglichkeit der privaten Finanzierung (der ganzen Anlage oder nur der UST) ins Auge fassen. Die bis dann vorliegenden Offerten werden einen genaueren Kostenvergleich ermöglichen.

8. Die neuen UST werden mit Wärmezählern ausgerüstet. Sie müssen aber aus Gründen der rationellen Herstellung und Wartung sowie einer gerechten Heizkostenermittlung ein und desselben Typs sein, auch wenn sie von einzelnen Miteigentümern privat bezahlt werden.

9. Für Miteigentümer mit dringendem Sanierungsbedarf suchen wir eine Lösung, um in Einzelfällen eine UST-Erneuerung vorziehen zu können.

10. Gleichgültig ob die neuen UST vom Contractor oder privat erstellt werden und ob sie dem Contractor, der Eigentümergemeinschaft oder dem einzelnen Eigentümer gehören werden: die Boiler werden auf jeden Fall Sache und Eigentum jedes einzelnen Miteigentümers sein (nur eine Mindestgrösse ist aus betrieblichen Gründen vorgeschrieben). Es ist ihm frei gestellt, den Boiler mit Solarenergie oder mit Strom zu heizen und dadurch weniger Heizenergie von der Zentrale zu beziehen. Neue elektrische Boilerheizungen sind aber schon jetzt in einzelnen Kantonen verboten, und Solareinspeisungen sind zwar schön, aber teuer.

11. Das Thema Heizungssanierung liegt seit Weihnachten auf unserer Webseite. Beteiligt hat sich daran ausser ein paar Eingeweihten leider noch kaum jemand. Also bitte: LESEN, FRAGEN, KRITISIEREN, ARGUMENTIEREN!!!

Für die Heizungskommission: Alex Beck


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