Bruggenmatt

Gemeinschaftsraum


Gemeinschaftsraum

Benutzungsordnung Gemeinschaftsraum

In der Miete inbegriffen ist ein Abfallsack (für weitere Abfallsäcke muss der Mieter selbst besorgt sein); weiter steht dem Mieter die ganze Infrastruktur (Küchenapparate, Geschirr, Putzutensilien etc.) zur Verfügung.
Der Gemeinschaftsraum-Schlüssel wird nur an Erwachsene abgegeben (für Kinder und Jugendliche unterzeichnet ein Erwachsener den Mietvertrag). Ebenso muss ein Depot von CHF 100.- geleistet. werden.

Bei Unfällen und Schäden lehnt die Miteigentümer-Gemeinschaft jegliche Haftung ab.

Der Gemeinschaftsraum sollte wie folgt gereinigt werden:

- Tische und Stühle nass abreiben
- Boden wischen und nass aufnehmen
- Dekoration inkl. Befestigungsmaterial entfernen
- Kühlschrank leeren und reinigen
- Spültrog reinigen
- Abfallsäcke entsorgen
- Toiletten sind sauber zu hinterlassen
- Eingangsbereich wischen und nass aufnehmen

Da sich der Gemeinschaftsraum in einem Wohngebiet befindet muss auf die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr geachtet werden. Das heisst: wenn nötig sollen die Fenster und Türen geschlossen und die Lautstärke (Musik) reduziert werden. Das „Nachhausegehen“ sollte ruhig erfolgen.

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