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Benutzungsordnung GemeinschaftsraumIn der Miete inbegriffen ist ein Abfallsack
(für weitere Abfallsäcke muss der Mieter selbst
besorgt sein); weiter steht dem Mieter die ganze Infrastruktur
(Küchenapparate, Geschirr, Putzutensilien etc.) zur Verfügung. - Tische und Stühle nass abreiben Da sich der Gemeinschaftsraum in einem Wohngebiet befindet muss auf die Einhaltung der Nachtruhe ab 22.00 Uhr geachtet werden. Das heisst: wenn nötig sollen die Fenster und Türen geschlossen und die Lautstärke (Musik) reduziert werden. Das „Nachhausegehen“ sollte ruhig erfolgen. |