
Wendeplatz
Verkehrsanordnung
Parkverbot
Auf Antrag des Gemeinderates hat die Direktion
für Soziales und Sicherheit folgende Verkehrsanordnung
verfügt:
Auf dem Wendeplatz des Bruggenmattweges
(Privatstrasse) ist das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb
der gelb markierten Parkfelder verboten.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30
Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat
des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben
werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen. Das
Rekursverfahren ist kostenpflichtig: die Kosten hat die unterliegende
Partei zu tragen.
Bonstetten, 12. Januar 2001
Gemeinderat Bonstetten
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