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Wendeplatz

Wendeplatz

Verkehrsanordnung

Parkverbot

Auf Antrag des Gemeinderates hat die Direktion für Soziales und Sicherheit folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Auf dem Wendeplatz des Bruggenmattweges (Privatstrasse) ist das Parkieren von Fahrzeugen ausserhalb der gelb markierten Parkfelder verboten.

Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Regierungsrat des Kantons Zürich, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig: die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Bonstetten, 12. Januar 2001

Gemeinderat Bonstetten

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